Gesetzgebung

Im März 2004 gab es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Ausübung von Heilpraktiken durch Handauflegen.
Danach ist Reiki einer Heilertätigkeit gleichzustellen und somit darf jeder Reiki ausüben solange er keine Diagnosen stellt.

Genauere Informationen dazu im Reiki Magazin Ausgabe 3/2004
www.reiki-magazin.de

oder auf der Internetseite des Dachverband Geistigen Heilens
www.dgh-ev.de